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CORONA-LOCKDOWN SPORTBETRIEB


Der Platz und das Übungsgelände/Range ist weiterhin geschlossen aufgrund der 9. BayISMV vom 30.11.20 in der das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten (siehe Teil 3 Sport und Freizeit, § 10 Sport (3) der 9.BayISMV) untersagt hat. Die Verordnung ist zunächst gültig bis 20.12.2020, allerdings wurde der „Lockdown Light“ bereits bis 10.01.21 verlängert.

Wir bitten um strikte Einhaltung, da Verstöße mit hohen Bußgeldern geahndet werden. OPEN.9 behält sich im Falle von Verstößen Regressansprüche gegenüber den Verantwortlichen ausdrücklich vor.

Kleiner Trost: der Platz wäre auch ohne Lockdown derzeit aufgrund Nässe, Frost und Schnee nicht bespielbar.

Der Betrieb des RESTAURANT.9 ist aufgrund der 8. BayIfSMV vom 30.10.20 weiterhin untersagt.

Der OPEN.9 Golfshop ist derzeit täglich geöffnet von 10-15 Uhr.

Wir freuen uns über Ihren Besuch in unseren Onlineshop unter www.open9-onlineshop.de sowie dem OPEN.9 Adventskalender!

Wir werden die Entwicklungen verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten. Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Website www.open9.de, über die Sozialen Netzwerke und über das Bayerische Staatsministerium über eventuelle Neuerungen.

OPEN.9 - Wir bringen Sie in Schwung!